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Eröffnet am18.03.2021
Letzter Beitrag am12.04.2021 16:03:39
Thema

Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge in diesem Forum, die nun als Grundlage für die Zusammenstellung eines Online-Seminars zum  Thema „Eingaben im GWR“ dienen. Da das Finanzamt gerade umstrukturiert wird und versucht wird, ein österreichweites Angebot zur Verfügung zu stellen, wird es mit der Umsetzung des Online-Seminar leider noch etwas dauern. Wir informieren Sie, sobald ein Termin feststeht.

Aktuelle Beiträge

  • Bestandsnacherfassung - Bewertung FinanzamtEva Haselmayr | 19.03.2021 07:25:23 )
    Bevor ein neues Bauvorhaben überhaupt angelegt werden kann, sind ja sämtliche Bestandsflächen nachzuerfassen. Leider ist dies gerade bei alten landwirtschaftlichen Objekten sehr schwierig, da teilweise keine Baupläne aufliegen. Hier können dann die Flächen nur ungefähr nacherfasst werden. ZB: ein Grundeigentümer hat um den Zubau einer Lagerhalle angesucht. Vom Hausstock liegt kein Plan auf. Daher wurde dieser ungefähr nacherfasst. Im Zuge der Bewertung durch das Finanzamt wurde dann auch die Grundsteuer für die Wohnfläche neu berechnet, obwohl im Zuge des Bauvorhabens bei der Wohnfläche nichts verändert wurde. Ich finde es müsste vom Programm her für das Finanzamt besser ersichtlich sein, was im Zuge des Bauvorhabens geändert wurde, sodass die Bestandsflächen, welche nicht von der Baumaßnahme betroffen sind, nicht berücksichtigt werden. Ein weiteres Problem bei den landwirtschaftlichen Objekten sind die unterschiedlichen Raumhöhen. Im GWR kann nur eine durchschnittliche Raumhöhe eingetragen werden. Diese durchschnittliche Raumhöhe zu berechnen ist meiner Meinung nach kaum möglich...
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